Herzlich Will­kommen

Herzlich will­kommen bei der Fahr­schule Anik aus Dortmund!

Ihre zuver­lässige Adresse für eine moderne und sichere Fahrausbildung.
Unser erfah­renes Team von zer­ti­fi­zier­ten­Fahr­lehrern begleitet Sie mit Fach­kom­petenz und Enga­gement auf dem Weg zum Führerschein,damit Sie sich sou­verän im Stra­ßen­verkehr bewegen konnen.

 Unsere Angebote:

• Gründ­liche theo­re­tische und praktischeSchulung
• Maß­ge­schnei­derte Fahr­stunden, abge­stimmt auf Ihre Bedürfnisse
• Top-aus­ge­stattete Fahr­zeug­flotte mit modernster Technologie
• Fle­xible Unter­richts­zeiten, die sich nach Ihnen richten
• Gezielte Vor­be­reitung auf die Prü­fungen, um Ihr Selbst­ver­trauen zu stärken

Was uns auszeichnet:

Wir wissen, wie wichtig es ist, in einer ent­spannten Lern­um­gebung das Auto­fahren zu erlernen.
Unse­re­Fahr­schule steht für Geduld, Pro­fes­sio­na­lität und eine freund­liche Atmosphäre,

damit Ihre Aus­bildung so angenehm wie möglich verläuft.

Kon­tak­tieren Sie uns jetzt, um mehr über unsere Kurse, Preise und beson­deren Angebote zu erfahren.

Wir freuen uns darauf, Sie auf Ihrem Weg zum Füh­rer­schein zu begleiten!

Ihr Team der Fahr­schule Anik

Füh­rer­schein­aus­bildung

Die Dauer deiner Aus­bildung kannst du selbst bestimmen — bei uns kannst du deinen Füh­rer­schein in kür­zester Zeit machen Für deine Anmeldung brauchst du fol­gende Dokumente: 
  • einen gül­tigen Per­so­nal­ausweis oder Reisepass
  • ein bio­me­tri­sches Passbild*
  • eine Teil­nah­me­be­schei­nigung für Lebens­ret­tende Sofortmaßnahmen*
  • einen Sehtest*
  • und für BF 17: eine Kopie der Per­so­nal­aus­weise und Füh­rer­schiene aller Begleit­per­sonen mit deren Unter­schrift (siehe BF 17)
  *für weitere Infor­ma­tionen melden dich bitte bei uns 

Füh­rer­schein­klassen

Klasse B


Die meisten Deut­schen haben den Füh­rer­schein Klasse B. Er ist der Stan­dard­füh­rer­schein, mit dem man fast alle PKWs fahren dar. Man darf mit bis zu 9 Per­sonen fahren.


Kraftfahrzeuge:
• zulässige Gesamt­masse maximal 3.500kg
• maximal 8 Per­sonen außer dem Fahrer


Anhängerregelung:
• Anhänger mit zuläs­siger Gesamt­masse maximal 750kg immer erlaubt
• Anhänger mit zuläs­siger Gesamt­masse über 750kg erlabt, wenn zulässige Gesamt­masse der Fahr­zeug­kom­bi­nation maximal 3.500kg


Bemerkungen:
• Min­dest­alter: 18 Jahre (Aus­nahme: siehe BF 17)
• Ein­schluss AM, L

B‑197


Füh­rer­schein Schlüs­selzahl B197

Die neue nationale Schlüs­selzahl B197 ermög­licht Schalt­fahr­zeuge zu fahren, auch wenn die Prüfung mit einem Auto­ma­tik­fahrzeug absol­viert wurde.

Dein Weg zum unbe­schränktem Fahrspaß:

Aus­bildung im Automatik-Auto
Ergän­zende Schalt-Aus­bildung von min­destens 10 Stunden in einem Kfz mit Schaltgetriebe
Erfolg­reiche Test­fahrt mit deinem Fahr­lehrer im Schalt­fahrzeug, mind. 15 Min. inner- und außerorts
Nachweis für die Behörde aus­ge­stellt von unserer Fahrschule
Prak­tische Prüfung im Automatik-Auto
Freie Fahrt egal mit welchem Antrieb!
Mit dem Füh­rer­schein B197 kannst du alle Fahr­zeuge der Klasse B fahren — ohne Beschrän­kungen. Und das trotz Prüfung im Automatikfahrzeug!

Klasse B96

Als Erwei­terung der Füh­rer­schein­klasse B, gibt es den B96. Mit dieser Erwei­terung darf man schwerere Anhänger fahren. Er wird meistens für die häufige Nutzung von Wohn­wagen gebraucht.



Kraft­fahr­zeuge der Klasse B mit Anhänger:
• zulässige Anhänger über 750 kg
• zulässige Fahr­zeug­kom­bi­nation über 3.500kg, aber maximal 4.250kg


Bemerkungen:
• keine Prüfung, aber Schulung erforderlich


Klasse BE

Als eine weitere Erwei­terung der Füh­rer­schein­klasse B, gibt es den BE. Mit dieser Erwei­terung darf man schwerere Anhänger fahren, als B96. Er wird meistens für beruflich genutzt.
Erwei­terung der Klasse B:


Kraft­fahr­zeuge der Klasse B mit Anhänger
• Zulässige Gesamt­masse über 750kg, aber maximal 3.500kg


Bemerkungen:
• Min­dest­alter: 18 Jahre (Aus­nahme: siehe BF 17)
• Nur prak­tische Prüfung erforderlich

Beglei­tetes Fahren ab 17 Jahren

BF-17


Das Begleitete Fahren soll 17-jäh­rigen schon früh­zeitig die Mög­lichkeit geben ihren Füh­rer­schein zu erwerben und mit einer Begleitung Fahr­er­fahrung zu sammeln.
Das dient nicht nur früh­zei­tiger Rou­ti­nierung sonder auch zu sichtlich mehr Sicherheit seitens der Fahranfänger.

Aus­bildung


Die Bewerber um das “Begleitete Fahren” unter­liegen den gleichen Aus­bil­dungs­vor­schriften, wie die 18-jäh­rigen Bewerber der Klassen B, B96 und BE.

Fahr­schul­aus­bildung:
• ab 16,5 Jahren

Pro­bezeit beim “Beglei­teten Fahren”:
Sie beträgt 2 Jahre, genau wie beim erst­ma­ligen Fahr­erlaub­nis­erwerb mit 18

Prüfung


Ablegen der Prüfung:
• Die theo­re­tische Prüfung kann 3 Monate und die prak­tische Prüfung 1 Monat vor der Voll­endung des 17. Lebens­jahres absol­viert werden.

Prü­fungs­be­schei­nigung:
• Nach bestan­dener Prüfung erhält der Bewerber zunächst eine Prüf­be­schei­nigung. Diese gilt nur in Deutschland und dient als vor­läu­figer Ersatz für den spä­teren Füh­rer­schein. Die Prüf­be­schei­nigung ist bis auf 3 Monate nach Voll­endung des 18. Lebens­jahres befristet.

Begleit­person


Berech­tigte Begleitpersonen:
• Eine oder mehrere berech­tigte Begleit­per­sonen müssen namentlich in der Prüf­be­schei­nigung ein­ge­tragen sein. Nur in Begleitung einer dieser Per­sonen darf gefahren werden
• Ab 18 Jahre gilt dann die unbe­schränkte Fahr­erlaubnis. Die Prüf­be­schei­nigung wird gegen den Füh­rer­schein ein­ge­tauscht. Dies geschieht nicht auto­ma­tisch, sondern muss recht­zeitig vor Ablauf der 3‑monatigen Frist bean­tragt werden.

Eig­nungs­vor­aus­set­zungen der Begleitpersone:
• Min­dest­alter 30 Jahre
• Besitz der Fahr­erlaubnis Klasse B seit min­destens 5 Jahren (ohne Unterbrechung)
• Maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister

Der Begleiter ist aus­schließlich Bei­fahrer. Er soll in schwie­rigen Fahr­si­tua­tionen beru­higend ein­wirken, als Ansprech­partner für sich erge­bende Fragen zur Ver­fügung stehen und zur Eigen­ver­ant­wort­lichkeit motivieren

Öff­nungs­zeiten:

Sie erreichen uns von Montag bis Freitag 11:00 — 18:00 Uhr
Die Theo­rie­stunden sind montags, mitt­wochs und don­nerstags von 18:00 — 19:30 Uhr.