Herzlich Willkommen
Herzlich willkommen bei der Fahrschule Anik aus Dortmund!
Ihre zuverlässige Adresse für eine moderne und sichere Fahrausbildung.
Unser erfahrenes Team von zertifiziertenFahrlehrern begleitet Sie mit Fachkompetenz und Engagement auf dem Weg zum Führerschein,damit Sie sich souverän im Straßenverkehr bewegen konnen.
Unsere Angebote:
• Gründliche theoretische und praktischeSchulung
• Maßgeschneiderte Fahrstunden, abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse
• Top-ausgestattete Fahrzeugflotte mit modernster Technologie
• Flexible Unterrichtszeiten, die sich nach Ihnen richten
• Gezielte Vorbereitung auf die Prüfungen, um Ihr Selbstvertrauen zu stärken
Was uns auszeichnet:
Wir wissen, wie wichtig es ist, in einer entspannten Lernumgebung das Autofahren zu erlernen.
UnsereFahrschule steht für Geduld, Professionalität und eine freundliche Atmosphäre,
damit Ihre Ausbildung so angenehm wie möglich verläuft.
Kontaktieren Sie uns jetzt, um mehr über unsere Kurse, Preise und besonderen Angebote zu erfahren.
Wir freuen uns darauf, Sie auf Ihrem Weg zum Führerschein zu begleiten!
Ihr Team der Fahrschule Anik
Führerscheinausbildung
Die Dauer deiner Ausbildung kannst du selbst bestimmen — bei uns kannst du deinen Führerschein in kürzester Zeit machen Für deine Anmeldung brauchst du folgende Dokumente:- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
- ein biometrisches Passbild*
- eine Teilnahmebescheinigung für Lebensrettende Sofortmaßnahmen*
- einen Sehtest*
- und für BF 17: eine Kopie der Personalausweise und Führerschiene aller Begleitpersonen mit deren Unterschrift (siehe BF 17)
Führerscheinklassen
Klasse B
Die meisten Deutschen haben den Führerschein Klasse B. Er ist der Standardführerschein, mit dem man fast alle PKWs fahren dar. Man darf mit bis zu 9 Personen fahren.
Kraftfahrzeuge:
• zulässige Gesamtmasse maximal 3.500kg
• maximal 8 Personen außer dem Fahrer
Anhängerregelung:
• Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse maximal 750kg immer erlaubt
• Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse über 750kg erlabt, wenn zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination maximal 3.500kg
Bemerkungen:
• Mindestalter: 18 Jahre (Ausnahme: siehe BF 17)
• Einschluss AM, L
B‑197
Führerschein Schlüsselzahl B197
Die neue nationale Schlüsselzahl B197 ermöglicht Schaltfahrzeuge zu fahren, auch wenn die Prüfung mit einem Automatikfahrzeug absolviert wurde.
Dein Weg zum unbeschränktem Fahrspaß:
Ausbildung im Automatik-Auto
Ergänzende Schalt-Ausbildung von mindestens 10 Stunden in einem Kfz mit Schaltgetriebe
Erfolgreiche Testfahrt mit deinem Fahrlehrer im Schaltfahrzeug, mind. 15 Min. inner- und außerorts
Nachweis für die Behörde ausgestellt von unserer Fahrschule
Praktische Prüfung im Automatik-Auto
Freie Fahrt egal mit welchem Antrieb!
Mit dem Führerschein B197 kannst du alle Fahrzeuge der Klasse B fahren — ohne Beschränkungen. Und das trotz Prüfung im Automatikfahrzeug!
Klasse B96
Als Erweiterung der Führerscheinklasse B, gibt es den B96. Mit dieser Erweiterung darf man schwerere Anhänger fahren. Er wird meistens für die häufige Nutzung von Wohnwagen gebraucht.
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger:
• zulässige Anhänger über 750 kg
• zulässige Fahrzeugkombination über 3.500kg, aber maximal 4.250kg
Bemerkungen:
• keine Prüfung, aber Schulung erforderlich
Klasse BE
Als eine weitere Erweiterung der Führerscheinklasse B, gibt es den BE. Mit dieser Erweiterung darf man schwerere Anhänger fahren, als B96. Er wird meistens für beruflich genutzt.
Erweiterung der Klasse B:
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger
• Zulässige Gesamtmasse über 750kg, aber maximal 3.500kg
Bemerkungen:
• Mindestalter: 18 Jahre (Ausnahme: siehe BF 17)
• Nur praktische Prüfung erforderlich
Begleitetes Fahren ab 17 Jahren
BF-17
Das Begleitete Fahren soll 17-jährigen schon frühzeitig die Möglichkeit geben ihren Führerschein zu erwerben und mit einer Begleitung Fahrerfahrung zu sammeln.
Das dient nicht nur frühzeitiger Routinierung sonder auch zu sichtlich mehr Sicherheit seitens der Fahranfänger.
Ausbildung
Die Bewerber um das “Begleitete Fahren” unterliegen den gleichen Ausbildungsvorschriften, wie die 18-jährigen Bewerber der Klassen B, B96 und BE.
Fahrschulausbildung:
• ab 16,5 Jahren
Probezeit beim “Begleiteten Fahren”:
Sie beträgt 2 Jahre, genau wie beim erstmaligen Fahrerlaubniserwerb mit 18
Prüfung
Ablegen der Prüfung:
• Die theoretische Prüfung kann 3 Monate und die praktische Prüfung 1 Monat vor der Vollendung des 17. Lebensjahres absolviert werden.
Prüfungsbescheinigung:
• Nach bestandener Prüfung erhält der Bewerber zunächst eine Prüfbescheinigung. Diese gilt nur in Deutschland und dient als vorläufiger Ersatz für den späteren Führerschein. Die Prüfbescheinigung ist bis auf 3 Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres befristet.
Begleitperson
Berechtigte Begleitpersonen:
• Eine oder mehrere berechtigte Begleitpersonen müssen namentlich in der Prüfbescheinigung eingetragen sein. Nur in Begleitung einer dieser Personen darf gefahren werden
• Ab 18 Jahre gilt dann die unbeschränkte Fahrerlaubnis. Die Prüfbescheinigung wird gegen den Führerschein eingetauscht. Dies geschieht nicht automatisch, sondern muss rechtzeitig vor Ablauf der 3‑monatigen Frist beantragt werden.
Eignungsvoraussetzungen der Begleitpersone:
• Mindestalter 30 Jahre
• Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B seit mindestens 5 Jahren (ohne Unterbrechung)
• Maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister
Der Begleiter ist ausschließlich Beifahrer. Er soll in schwierigen Fahrsituationen beruhigend einwirken, als Ansprechpartner für sich ergebende Fragen zur Verfügung stehen und zur Eigenverantwortlichkeit motivieren
Öffnungszeiten:
Sie erreichen uns von Montag bis Freitag 11:00 — 18:00 Uhr
Die Theoriestunden sind montags, mittwochs und donnerstags von 18:00 — 19:30 Uhr.