Herzlich Will­kommen

Herzlich Will­kommen zur Fahr­schule Anik. Wir bieten dir eine schnelle und sichere Aus­bildung für deinen Füh­rer­schein an.

 

 

Füh­rer­schein­aus­bildung

Die Dauer deiner Aus­bildung kannst du selbst bestimmen — bei uns kannst du deinen Füh­rer­schein in kür­zester Zeit machen Für deine Anmeldung brauchst du fol­gende Dokumente: 
  • einen gül­tigen Per­so­nal­ausweis oder Reisepass
  • ein bio­me­tri­sches Passbild*
  • eine Teil­nah­me­be­schei­nigung für Lebens­ret­tende Sofortmaßnahmen*
  • einen Sehtest*
  • und für BF 17: eine Kopie der Per­so­nal­aus­weise und Füh­rer­schiene aller Begleit­per­sonen mit deren Unter­schrift (siehe BF 17)
  *für weitere Infor­ma­tionen melden dich bitte bei uns 

Füh­rer­schein­klassen

Klasse BE

Als eine weitere Erwei­terung der Füh­rer­schein­klasse B, gibt es den BE. Mit dieser Erwei­terung darf man schwerere Anhänger fahren, als B96. Er wird meistens für beruflich genutzt.
Erwei­terung der Klasse B:


Kraft­fahr­zeuge der Klasse B mit Anhänger
• Zulässige Gesamt­masse über 750kg, aber maximal 3.500kg


Bemerkungen:
• Min­dest­alter: 18 Jahre (Aus­nahme: siehe BF 17)
• Nur prak­tische Prüfung erforderlich

Klasse B96

Als Erwei­terung der Füh­rer­schein­klasse B, gibt es den B96. Mit dieser Erwei­terung darf man schwerere Anhänger fahren. Er wird meistens für die häufige Nutzung von Wohn­wagen gebraucht.



Kraft­fahr­zeuge der Klasse B mit Anhänger:
• zulässige Anhänger über 750 kg
• zulässige Fahr­zeug­kom­bi­nation über 3.500kg, aber maximal 4.250kg


Bemerkungen:
• keine Prüfung, aber Schulung erforderlich

Klasse B


Die meisten Deut­schen haben den Füh­rer­schein Klasse B. Er ist der Stan­dard­füh­rer­schein, mit dem man fast alle PKWs fahren dar. Man darf mit bis zu 9 Per­sonen fahren.

Kraft­fahr­zeuge:
• zulässige Gesamt­masse maximal 3.500kg
• maximal 8 Per­sonen außer dem Fahrer


Anhängerregelung:
• Anhänger mit zuläs­siger Gesamt­masse maximal 750kg immer erlaubt
• Anhänger mit zuläs­siger Gesamt­masse über 750kg erlabt, wenn zulässige Gesamt­masse der Fahr­zeug­kom­bi­nation maximal 3.500kg


Bemerkungen:
• Min­dest­alter: 18 Jahre (Aus­nahme: siehe BF 17)
• Ein­schluss AM, L

BF 17 — Beglei­tetes Fahren ab 17 Jahren

Begleit­person


Berech­tigte Begleitpersonen:
• Eine oder mehrere berech­tigte Begleit­per­sonen müssen namentlich in der Prüf­be­schei­nigung ein­ge­tragen sein. Nur in Begleitung einer dieser Per­sonen darf gefahren werden
• Ab 18 Jahre gilt dann die unbe­schränkte Fahr­erlaubnis. Die Prüf­be­schei­nigung wird gegen den Füh­rer­schein ein­ge­tauscht. Dies geschieht nicht auto­ma­tisch, sondern muss recht­zeitig vor Ablauf der 3‑monatigen Frist bean­tragt werden.


Eig­nungs­vor­aus­set­zungen der Begleitpersone:
• Min­dest­alter 30 Jahre
• Besitz der Fahr­erlaubnis Klasse B seit min­destens 5 Jahren (ohne Unterbrechung)
• Maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister


Der Begleiter ist aus­schließlich Bei­fahrer. Er soll in schwie­rigen Fahr­si­tua­tionen beru­higend ein­wirken, als Ansprech­partner für sich erge­bende Fragen zur Ver­fügung stehen und zur Eigen­ver­ant­wort­lichkeit motivieren

Prüfung


Ablegen der Prüfung:
• Die theo­re­tische Prüfung kann 3 Monate und die prak­tische Prüfung 1 Monat vor der Voll­endung des 17. Lebens­jahres absol­viert werden.


Prüfungsbescheinigung:
• Nach bestan­dener Prüfung erhält der Bewerber zunächst eine Prüf­be­schei­nigung. Diese gilt nur in Deutschland und dient als vor­läu­figer Ersatz für den spä­teren Füh­rer­schein. Die Prüf­be­schei­nigung ist bis auf 3 Monate nach Voll­endung des 18. Lebens­jahres befristet.

Aus­bildung


Die Bewerber um das “Begleitete Fahren” unter­liegen den gleichen Aus­bil­dungs­vor­schriften, wie die 18-jäh­rigen Bewerber der Klassen B, B96 und BE.


Fahrschulausbildung:
• ab 16,5 Jahren


Pro­bezeit beim “Beglei­teten Fahren”:
Sie beträgt 2 Jahre, genau wie beim erst­ma­ligen Fahr­erlaub­nis­erwerb mit 18

BF-17


Das Begleitete Fahren soll 17-jäh­rigen schon früh­zeitig die Mög­lichkeit geben ihren Füh­rer­schein zu erwerben und mit einer Begleitung Fahr­er­fahrung zu sammeln.
Das dient nicht nur früh­zei­tiger Rou­ti­nierung sonder auch zu sichtlich mehr Sicherheit seitens der Fahranfänger.

Öff­nungs­zeiten:

Sie erreichen uns von Montag bis Freitag 14:00 — 19:00 Uhr
Die Theo­rie­stunden sind montags, mitt­wochs und don­nerstags von 18:00 — 19:30 Uhr.