Herzlich Willkommen
Herzlich Willkommen zur Fahrschule Anik. Wir bieten dir eine schnelle und sichere Ausbildung für deinen Führerschein an.
Führerscheinausbildung
Die Dauer deiner Ausbildung kannst du selbst bestimmen — bei uns kannst du deinen Führerschein in kürzester Zeit machen Für deine Anmeldung brauchst du folgende Dokumente:- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
- ein biometrisches Passbild*
- eine Teilnahmebescheinigung für Lebensrettende Sofortmaßnahmen*
- einen Sehtest*
- und für BF 17: eine Kopie der Personalausweise und Führerschiene aller Begleitpersonen mit deren Unterschrift (siehe BF 17)
Führerscheinklassen
Klasse BE
Als eine weitere Erweiterung der Führerscheinklasse B, gibt es den BE. Mit dieser Erweiterung darf man schwerere Anhänger fahren, als B96. Er wird meistens für beruflich genutzt.
Erweiterung der Klasse B:
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger
• Zulässige Gesamtmasse über 750kg, aber maximal 3.500kg
Bemerkungen:
• Mindestalter: 18 Jahre (Ausnahme: siehe BF 17)
• Nur praktische Prüfung erforderlich
Klasse B96
Als Erweiterung der Führerscheinklasse B, gibt es den B96. Mit dieser Erweiterung darf man schwerere Anhänger fahren. Er wird meistens für die häufige Nutzung von Wohnwagen gebraucht.
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger:
• zulässige Anhänger über 750 kg
• zulässige Fahrzeugkombination über 3.500kg, aber maximal 4.250kg
Bemerkungen:
• keine Prüfung, aber Schulung erforderlich
Klasse B
Die meisten Deutschen haben den Führerschein Klasse B. Er ist der Standardführerschein, mit dem man fast alle PKWs fahren dar. Man darf mit bis zu 9 Personen fahren.
Kraftfahrzeuge:
• zulässige Gesamtmasse maximal 3.500kg
• maximal 8 Personen außer dem Fahrer
Anhängerregelung:
• Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse maximal 750kg immer erlaubt
• Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse über 750kg erlabt, wenn zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination maximal 3.500kg
Bemerkungen:
• Mindestalter: 18 Jahre (Ausnahme: siehe BF 17)
• Einschluss AM, L
BF 17 — Begleitetes Fahren ab 17 Jahren
Begleitperson
Berechtigte Begleitpersonen:
• Eine oder mehrere berechtigte Begleitpersonen müssen namentlich in der Prüfbescheinigung eingetragen sein. Nur in Begleitung einer dieser Personen darf gefahren werden
• Ab 18 Jahre gilt dann die unbeschränkte Fahrerlaubnis. Die Prüfbescheinigung wird gegen den Führerschein eingetauscht. Dies geschieht nicht automatisch, sondern muss rechtzeitig vor Ablauf der 3‑monatigen Frist beantragt werden.
Eignungsvoraussetzungen der Begleitpersone:
• Mindestalter 30 Jahre
• Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B seit mindestens 5 Jahren (ohne Unterbrechung)
• Maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister
Der Begleiter ist ausschließlich Beifahrer. Er soll in schwierigen Fahrsituationen beruhigend einwirken, als Ansprechpartner für sich ergebende Fragen zur Verfügung stehen und zur Eigenverantwortlichkeit motivieren
Prüfung
Ablegen der Prüfung:
• Die theoretische Prüfung kann 3 Monate und die praktische Prüfung 1 Monat vor der Vollendung des 17. Lebensjahres absolviert werden.
Prüfungsbescheinigung:
• Nach bestandener Prüfung erhält der Bewerber zunächst eine Prüfbescheinigung. Diese gilt nur in Deutschland und dient als vorläufiger Ersatz für den späteren Führerschein. Die Prüfbescheinigung ist bis auf 3 Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres befristet.
Ausbildung
Die Bewerber um das “Begleitete Fahren” unterliegen den gleichen Ausbildungsvorschriften, wie die 18-jährigen Bewerber der Klassen B, B96 und BE.
Fahrschulausbildung:
• ab 16,5 Jahren
Probezeit beim “Begleiteten Fahren”:
Sie beträgt 2 Jahre, genau wie beim erstmaligen Fahrerlaubniserwerb mit 18
BF-17
Das Begleitete Fahren soll 17-jährigen schon frühzeitig die Möglichkeit geben ihren Führerschein zu erwerben und mit einer Begleitung Fahrerfahrung zu sammeln.
Das dient nicht nur frühzeitiger Routinierung sonder auch zu sichtlich mehr Sicherheit seitens der Fahranfänger.
Öffnungszeiten:
Sie erreichen uns von Montag bis Freitag 14:00 — 19:00 Uhr
Die Theoriestunden sind montags, mittwochs und donnerstags von 18:00 — 19:30 Uhr.