Was ist BF17?
Beim begleiteten Fahren absolvierst du die gleiche Fahrausbildung und Prüfung wie beim regulären Klasse-B-Führerschein. Nach Bestehen erhältst du mit 17 eine Prüfungsbescheinigung. Bis zum 18. Geburtstag darfst du nur mit einer dort eingetragenen Begleitperson fahren.
Für Jugendliche: früher Praxis sammeln
BF17 schafft eine zusätzliche Lernphase nach der Prüfung. Alltagswege, unterschiedliche Wetterbedingungen und neue Verkehrssituationen können in Begleitung erfahrener Erwachsener geübt werden.
- Ausbildungsbeginn in der Regel ab 16½
- Theorie- und Praxisausbildung wie Klasse B
- Prüfungsbescheinigung und Ausweis bei Fahrten mitführen
- Alleinfahrt erst ab 18
Für Eltern und Begleitpersonen
Begleitpersonen sind ruhige Ansprechpartner, nicht Ersatz für Fahrlehrer. Sie müssen eingetragen sein, ihren Führerschein mitführen und während der Fahrt die geltenden Alkohol- und Drogenregeln beachten. Informiert außerdem die Kfz-Versicherung, bevor der Jugendliche das Fahrzeug nutzt.
Voraussetzungen für Begleitpersonen
Begleitpersonen müssen mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen Klasse B besitzen und dürfen höchstens einen Punkt im Fahreignungsregister haben. Die Zahl der eingetragenen Begleitpersonen ist nicht begrenzt.
Unterlagen und Ablauf
Neben den üblichen Unterlagen für den Fahrerlaubnisantrag werden Einverständniserklärungen und Angaben zu den Begleitpersonen benötigt. Wir helfen dabei, die Schritte in sinnvoller Reihenfolge zu planen.
- Beratung mit Jugendlichem und Eltern
- Begleitpersonen auswählen
- Antrag und Unterlagen einreichen
- Theorie und Praxis absolvieren
- Prüfung ablegen und begleitet Fahrpraxis sammeln