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Begleitetes Fahren

BF17 in Dortmund – begleitetes Fahren ab 17

BF17 in Dortmund: Voraussetzungen, Begleitpersonen, Unterlagen und Ablauf verständlich erklärt. Jetzt mit Fahrschule Anik planen.

KurzantwortBF17 ermöglicht Jugendlichen, nach bestandener Prüfung ab 17 Jahren mit eingetragenen Begleitpersonen Auto zu fahren. Die Ausbildung kann in der Regel mit 16½ Jahren beginnen. Begleitpersonen müssen mindestens 30 Jahre alt sein, seit fünf Jahren ununterbrochen Klasse B besitzen und dürfen höchstens einen Punkt im Fahreignungsregister haben.

Was ist BF17?

Beim begleiteten Fahren absolvierst du die gleiche Fahrausbildung und Prüfung wie beim regulären Klasse-B-Führerschein. Nach Bestehen erhältst du mit 17 eine Prüfungsbescheinigung. Bis zum 18. Geburtstag darfst du nur mit einer dort eingetragenen Begleitperson fahren.

Für Jugendliche: früher Praxis sammeln

BF17 schafft eine zusätzliche Lernphase nach der Prüfung. Alltagswege, unterschiedliche Wetterbedingungen und neue Verkehrssituationen können in Begleitung erfahrener Erwachsener geübt werden.

  • Ausbildungsbeginn in der Regel ab 16½
  • Theorie- und Praxisausbildung wie Klasse B
  • Prüfungsbescheinigung und Ausweis bei Fahrten mitführen
  • Alleinfahrt erst ab 18
Frage zu deinem Fall? Ruf uns unter 0231 53093327 an oder sende eine kurze Anfrage.

Für Eltern und Begleitpersonen

Begleitpersonen sind ruhige Ansprechpartner, nicht Ersatz für Fahrlehrer. Sie müssen eingetragen sein, ihren Führerschein mitführen und während der Fahrt die geltenden Alkohol- und Drogenregeln beachten. Informiert außerdem die Kfz-Versicherung, bevor der Jugendliche das Fahrzeug nutzt.

Voraussetzungen für Begleitpersonen

Begleitpersonen müssen mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen Klasse B besitzen und dürfen höchstens einen Punkt im Fahreignungsregister haben. Die Zahl der eingetragenen Begleitpersonen ist nicht begrenzt.

Unterlagen und Ablauf

Neben den üblichen Unterlagen für den Fahrerlaubnisantrag werden Einverständniserklärungen und Angaben zu den Begleitpersonen benötigt. Wir helfen dabei, die Schritte in sinnvoller Reihenfolge zu planen.

  • Beratung mit Jugendlichem und Eltern
  • Begleitpersonen auswählen
  • Antrag und Unterlagen einreichen
  • Theorie und Praxis absolvieren
  • Prüfung ablegen und begleitet Fahrpraxis sammeln

Direkte Antworten

Häufige Fragen

Ab wann kann ich BF17 beginnen?

In der Regel kannst du dich mit 16½ Jahren anmelden und die Ausbildung starten.

Wer darf Begleitperson sein?

Wer mindestens 30 Jahre alt ist, seit fünf Jahren ununterbrochen Klasse B besitzt und höchstens einen Punkt in Flensburg hat.

Wie viele Begleitpersonen darf ich eintragen?

Die Anzahl ist nicht begrenzt. Jede Begleitperson muss jedoch offiziell eingetragen sein.

Darf ich mit BF17 im Ausland fahren?

Die deutsche BF17-Prüfungsbescheinigung wird für begleitetes Fahren nicht überall anerkannt. Verlasse dich vor einer Auslandsfahrt auf aktuelle offizielle Informationen; anerkannt ist sie insbesondere in Deutschland und Österreich.

BF17-Beratung anfragen

Wir erklären Jugendlichen und Eltern den Ablauf, die Unterlagen und die nächsten Termine.

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