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BEGLEITETES FAHREN AB 17 IN DORTMUND

Mit 17 losfahren. Gemeinsam sicherer werden.

Du möchtest schon vor deinem 18. Geburtstag Fahrerfahrung sammeln? Beim begleiteten Fahren sitzt eine eingetragene Begleitperson mit im Auto. Wir helfen dir, Ausbildung und Antrag vorzubereiten.

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BF17

Begleitetes Fahren ab 17 Jahren

Begleitperson namentlich eingetragen

Begleitperson mindestens 30 Jahre alt

Wer kann dich begleiten?

Die Begleitperson muss unter anderem mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens fünf Jahren die Klasse B besitzen und darf bei Antragstellung höchstens einen Punkt im Fahreignungsregister haben. Es können mehrere geeignete Personen eingetragen werden.

Wie läuft die Ausbildung ab?

Du durchläufst die reguläre Ausbildung und die Prüfungen. Zum Antrag gehören zusätzliche Angaben zu den Begleitpersonen. Plane die Unterlagen gemeinsam mit deinen Erziehungsberechtigten frühzeitig.

Was passiert mit 18?

Die Begleitauflage endet mit dem 18. Geburtstag. Kläre rechtzeitig mit der Fahrerlaubnisbehörde, wann und wie du deinen Kartenführerschein erhältst. BF17 ist ein Modell für begleitetes Fahren, keine eigenständige Fahrerlaubnisklasse.

Allgemeine Regeln: Fahrerlaubnis-Verordnung ↗

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