Rolle der Eltern
Unterstützen, ohne zusätzlichen Prüfungsdruck aufzubauen. Begleitpersonen beraten ruhig und greifen nicht aktiv ins Fahren ein.
KurzantwortBeim BF17 absolvieren Jugendliche die reguläre Klasse-B-Ausbildung und dürfen nach bestandener Prüfung ab 17 mit eingetragenen Begleitpersonen fahren. Begleitpersonen müssen mindestens 30 Jahre alt sein, seit fünf Jahren ununterbrochen Klasse B besitzen und höchstens einen Punkt haben. Vor der ersten Fahrt sollte die Kfz-Versicherung informiert werden.
Unterstützen, ohne zusätzlichen Prüfungsdruck aufzubauen. Begleitpersonen beraten ruhig und greifen nicht aktiv ins Fahren ein.
Erfahrung, Ruhe und regelmäßige Verfügbarkeit sind wichtiger als Verwandtschaft.
Versicherer informieren; Prüfungsbescheinigung, Ausweis und Führerschein der Begleitperson bei Fahrten mitführen.
Mit vertrauten Strecken beginnen und Erfahrungen bei Wetter, Dunkelheit und längeren Wegen schrittweise erweitern.
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Direkte Antworten
Nein. Auch andere geeignete, eingetragene Erwachsene können begleiten.
Sie hat keine Fahrlehrerfunktion und sollte nicht aktiv ins Lenkrad greifen.
Die Anzahl ist nicht begrenzt; alle müssen offiziell eingetragen sein.
Du möchtest das Thema auf deinen Fall anwenden? Wir beraten dich persönlich.